Wir bieten auch während der Schulferien Therapien an. Sollte ihre Therapeutin im Urlaub sein, übernimmt eine Kollegin nach Möglichkeit die Behandlung. Sollten Sie selbst verreisen, so melden Sie dies bitte frühzeitig an. Wenn die Behandlung um mehr als 14 Tage unterbrochen wird, muss eine neue Verordnung vom Arzt ausgestellt werden, da die alte verfällt. Dies ist eine Bestimmung der gesetzlichen Krankenkassen.
Lediglich zwischen Weihnachten und Neujahr ist unsere Praxis geschlossen.